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Änderungsabnahme nach §19(3) StVZO

Sie wollen Ihr Fahrzeug individualisieren. Wir kümmern uns um die Änderungsabnahme nach § 19(3). Sollten Sie einmal kein Prüfzeugnis (Teilegutachten,ABE,...) für die durchgeführte Änderung haben, so sind wir Ihnen bei der Beschaffung behilflich.